ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Februar 2011)
der TLA-Technik e.K.

1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Vertragsverhältnisse über Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen der TLA-Technik e. K. , im folgenden Verkäuferin genannt, in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Angebots gültigen Fassung mit ihren Kunden gem. Ziffer 1.2, nachfolgend Kunde genannt.
1.2 Diese Bedingungen finden nur Verwendung gegenüber Kunden, die bei Abschluß des Vertrages als Unternehmer (§ 14 BGB) handeln und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
1.3 Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Verkäuferin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil von Vereinbarungen, wenn dies ausdrücklich durch die Verkäuferin schriftlich bestätigt wird.
1.5 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Zukünftige Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden ab ihrer erstmaligen Einbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.

3. Angebot/Vertragsschluß
3.1 Angaben in Katalogen, Listen, anderen Werbeprospekten und auf der Homepage der Verkäuferin stellen kein verbindliches Angebot dar, Produktabbildungen sind ähnlich. Insoweit sind Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
3.2 Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab, welches die Verkäuferin innerhalb von 14 Tagen durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Der ausdrücklichen Annahme steht das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden gleich.

4. Preise/Mindestbestellwert
4.1 Alle Preise gelten ab unserem Lager in Neu-Ulm / Deutschland.
4.2 Der Mindestbestellwert beträgt 150,00 € Netto. Ausgenommen sind Ersatzteile.
4.3 Bei Bestellwerten bis € 150,00 € erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 5,00 €.
4.4 Sämtliche Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Versand sind im Preis nicht enthalten. Diese werden dem Kunden zusätzlich berechnet. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde ebenfalls die hierdurch entstehenden Kosten.
4.5 Sämtliche Preise sowie zusätzliche Kosten und Gebühren verstehen sich zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.6 Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis der Verkäuferin. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.

5. Gefahrübergang/Versand
5.1 Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand oder, bei vereinbarter Holschuld, durch Bereitstellung der Ware und entsprechender Mitteilung an den Kunden, auf den Kunden über.
5.2 Die Ware ist nach den Speditionsbedingungen des jeweiligen Frachtführers versichert.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Verkäuferin dient.
6.2 Die Be- und Verarbeitung von der Verkäuferin gelieferter und noch in ihrem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in ihrem Auftrag, ohne dass für sie hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die im Eigentum der Verkäuferin stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Verkäuferin ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für die Verkäuferin.
6.3 Der Kunde darf die im Eigentum der Verkäuferin stehende Ware nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht gem. Ziffer 8.1 in Zahlungsverzug befindet.
6.4 Der Kunde tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und der Verkäuferin die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe, also nicht nur den anteiligen Papierwert, an die Verkäuferin ab.
6.5 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich der Verkäuferin gegenüber nicht gem. Ziffer 8.1 in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der realisierbare Wert der zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände die Gesamtforderung der Verkäuferin gegenüber dem Kunden um mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
6.6 Bei Zugriffen Dritter auf die im Eigentum der Verkäuferin stehende Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde den Dritten auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese umgehend benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte wahrnehmen und durchsetzten kann.
6.7 Bei Geschäften mit Festeinbauten und Installationen beim Kunden gelten gesonderte Bedingungen. Diese Bedingungen werden immer in den jeweils dafür zu erstellenden Angeboten und Auftragsbestätigungen erläutert.

7. Zahlung/Skonto
7.1 Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ohne Abzug zu leisten.
7.2 Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die Verkäuferin 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern in der Rechnung ausgewiesen, nicht auf die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Versand. Auf die Nachnahmekosten für Sendungen wird ebenfalls kein Skonto gewährt. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung, Teillieferung oder bei vereinbarter Bereitstellung der Ware (Holschuld) am Tag der Bereitstellung, ausgestellt.
7.3 Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden zahlungshalber und ohne Gewährung von Skonto gem. Ziffer 7.2 angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde und sind von ihm sofort zu bezahlen.
7.4 Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8. Zahlungsverzug
8.1 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er seine Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden hat dieser Verzugszinsen zu zahlen. Verzugszinsen werden mit 8 % über dem Basiszinssatz berechnet, jeweils zzgl. USt. Sie sind höher anzusetzen, wenn die Verkäuferin eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.

9. Rücktritt/Vermögensverschlechterung des Kunden
9.1 Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditunwürdigkeit des Kunden ergeben, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten oder nach ihrer Wahl Vorauszahlung verlangen.
9.2 Die Verkäuferin kann die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort herausverlangen, wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

10. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
10.1 Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.
10.2 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht gem. §§ 273, 320 BGB nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

11. Lieferung
11.1 Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit die Verkäuferin schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die Verkäuferin in Verzug.
11.2 Von der Verkäuferin nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb der Verkäuferin oder bei ihren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

12. Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Verkäuferin vorliegt.
12.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Verkäuferin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom der Verkäuferin garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade die Absicherung des Kunden gegen solche Schäden.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse der Ziffern 12.1 und 12.2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Verkäuferin entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.4 Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

13. Rechte des Kunden wegen Sachmängel
13.1 Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs schon vorlag, sind von der Verkäuferin nach ihrer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern bzw. neu zu erbringen.
13.2 Der Kunde hat Sachmängel gegenüber der Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu rügen.
13.3 Zahlungen kann der Kunde nur zurückhalten, wenn er zuvor Mängel schriftlich gerügt hat, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Die Höhe des zurückgehaltenen Betrages muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen.
13.4 Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist die Verkäuferin berechtigt, die ihr hierdurch entstandenen Aufwendungen vom Kunden zurück zu verlangen.
13.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang gem. Ziffer 5.1 dieser AGB. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden), in § 479 BGB (Unternehmerregress) und in § 634 a BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vorschreibt.

14. Gerichtsstand/Erfüllungsort/anzuwendendes Recht
14.1 Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Neu-Ulm, wenn der Kunde Kaufmann ist.
14.2 Erfüllungsort ist Neu-Ulm.
14.3 Es gilt das deutsche materielle Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam.
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